In der Person Dr. Wagners verbinden sich wissenschaftliche Theorie, wirtschaftliche Tätigkeit und juristische Praxis.
Dr. Wagner verfügt über langjährige Erfahrungen aus seiner Tätigkeit an den Oberlandesgerichten München und Dresden, davon 14 Jahre als Vorsitzender eines Senats u.a. für Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Staatshaftung, Notarhaftung, Baurecht und Verkehrssicherungsrecht.
Dr. Wagner ist gelernter Industriekaufmann und übte bereits in jungen Jahren eine leitende Tätigkeit in der Wirtschaft aus. Insbesondere bestehen fundierte Kenntnisse des Bilanzwesens.
Dr. Wagner ist umfangreich wissenschaftlich tätig und Mitautor in mehrehreren juristischen Standardkommentaren:
Dr. Wagner verfügt über langjährige Erfahrungen als Repetitor für Studenten und Rechtsreferendare und ist Ausbilder für das gesamte Zivilrecht (einschließlich Erbrecht und Familienrecht) sowie Strafrecht (einschließlich Revisionsrecht) für Rechtsreferendare in Dresden.